Baumfällungen

Eines unserer häufigen Einsatzgebiete sind unter anderem Baumfällungen aller Art.

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Nur an bestimmten Monaten im Jahr dürfen Baumfällungen durchgeführt werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 ist das zwischen dem 01. März und dem 30. September verboten. Manchmal gibt es Ausnahmen, diese betreffen z.B. Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordnete Maßnahmen.

Horstbäume, in deren Zweigen Vögel brüten, dürfen nicht gefällt werden. Wenn allerdings vom Baum Bruchgefahr ausgeht, erteilen Kommunen Sondergenehmigungen. Die Baumschutzsatzungen von Kommunen sind überdies zu beachten, diese schränken das Fällen für bestimmte Bäume je nach Umfang ein. Manchmal gibt es Problemstandorte, wo man nicht ohne weiteres den Baum fällen kann. Dazu muss hin und wieder eine seilunterstützte Baumklettertechnik durchführt werden, um den Baum fachgerecht und sicher zu fällen. Bei allem setzen wir auf Sicherheit für unsere Mitarbeiter und die Umgebung, in der Bäume gefällt werden. Dazu gehört der ordnungsgemäße Einsatz von professionellen Spezialfahrzeugen, -maschinen und -geräten.

Nach bzw. während des Fällens entsorgen wir direkt das Schnittgut samt Stamm. Dies geschieht mit einem Multihacker. Die daraus entstehenden Hackschnitzel transportieren wir direkt im Anschluss der Fällung vom Einsatzort weg.

Haben Sie Bäume, die „reif“ für eine Fällung sind? Sprechen Sie uns an, wir machen eine Vorortbesichtigung mit Ihnen zusammen und besprechen die Möglichkeiten.